Gebühr:
Gewerbliche Tandempiloten zahlen zudem den aktuellen Betrag (Stand 2023: 200 € / Jahr) für eine jährlich Landegebühren ihrer Passagiere an den ODV. Dieser Betrag wird zweckgebunden für den Erhalt der Start- und Landeplätze sowie für die Sportförderung eingesetzt. Die Aufteilung der Gelder wird innerhalb der Vorstandschaft besprochen. Damit profitieren der Verein und die Mitglieder vom gewerblichen Tandemfliegen am Nebelhorn.
Besonderheiten bei der Umstellung:
Piloten, die aktuell bereits am Sammeln sind, erhalten ein Wahlrecht. Sie können ihre gewerbliche Tandemlizenz nach den alten oder den neuen Regeln erhalten. Piloten ohne aktuelle Gipfelstartberechtigung können diese entsprechend der neuen Kriterien nachreichen. Dies gilt auch bei der Wahl der alten Regelung zur Erlangung der Lizenz! Die Kriterien der alten Regel können bei der Vorstandschaft erfragt werden.
Zuwiderhandlung:
Bei Verstößen gegen die Flugordnung, die Satzung des ODV und Vorgaben des DHV zum Startplatz Nebelhorn Gipfel, Probsthaus, Probsthaus Süd, Zeigersattel und Gaißfuss ist es der Vorstandschaft freigestellt, die oder den Piloten anzuhören um im entsprechenden Fall eine Verwarnung auszugeben oder ein Flugverbot zu verhängen. Dieses wird schriftlich in Absprache mit dem DHV und der Nebelhornbahn AG zugestellt!