Startplätze

Allgemeines

Die Startplätze am Nebelhorn kennzeichnen sich durch sehr alpines Gelände mit entsprechenden Gefahren (Windverhältnisse und Geländeformationen) aus. Auf Grund der beschränkten Startplatzmöglichkeiten gilt bei Flugbetrieb folgende Regel:

"Pilot macht sich vor dem Auslegen des Schirms komplett startklar (Gurtzeug anlegen, zum Einhängen bereit, etc.) und legt erst dann seinen Schirm aus".

 Achtung: Grundsätzliches Startverbot besteht:
  • an allen Startplätzen bei Hubschraubereinsätzen und -Betrieb im Nebelhorngebiet bei Skibetrieb auf allen Skipisten
  • wenn die vorliegende Startbahn nicht frei ist (jegliche Fußgänger, Arbeitsmaschinen, etc.)

Startplatz Höfatsblick

Höhe: 1930 m über NN
Startrichtung: W
est bis Südwest

Für den Startplatz am Probsthaus gelten folgende Einschränkungen:
  • keine Gastpiloten als Tandem zunächst aus Sicherheitsgründen
  • Flugschulen: hier nur die drei registrierten Flugschulen. Start nur bei guten Bedingungen.
  • alternative für Flugschulen: Zeigersattel
  • Flugschüler dürfen nur starten, wenn diese bereits 20 Höhenflüge absolviert haben
  • keine Starts bei Null- oder Rückenwind
  • keine Flugreisen etc. in der Zeit der temporären Zulassung
Ausweichmöglichkeit: Zeigersattel

Startberechtigt sind:
  • Gleitschirmflieger mit beschränktem Luftfahrerschein (A-Schein) und alle deren höher qualifizierten Flugscheine
  • Ausbildung
sflüge (Solopilot) für Gleitschirmflieger

Startplatz Nebelhorn Gipfel

Die Startplätze im gesamten Nebelhorn-Gipfelbereich befinden sich in anspruchsvollem, hochalpinem Gelände mit ostseitiger Seilbahn sowie westseitig einem hohen Fangzaun. Die Startplätze dürfen ausschließlich nur von erfahrenen Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein (B-Schein) und sicherer Schirmbeherrschung genutzt werden. Für eine notwendige, der Situation angepassten Einweisung hat der Pilot selbstständig zu sorgen, indem er sich ausführlich über die aktuelle Fluggeländeordnung und Auflagen informiert.

Achtung: Tandems sind erst startberechtigt, wenn der Pilot die Gebietslizenz vom ODV erteilt bekommen hat. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.

Der Gipfelbereich umfaßt zwei offizielle Startplätze:
  • Nebelhorngipfel-Terrassenstartplatz (nur wenn kein Ski-Pistenbetrieb statt findet). Er liegt unterhalb der Terrassen der Gipfelstation.
    Höhe: 2190 m über NN

    Startrichtung: SSO - SW

    B-Schein Pflicht

  • Nebelhorngipfel-Weststartplatz, Er liegt unterhalb des Terrassenstartplatzes und ist der Hauptstartplatz im Winter.
    Höhe: 2170 m über NN

    Startrichtung: Süd bis West (Südost-seitig ist Startverbot)

    B-Schein Pflicht
Achtung:
Unterhalb des Terrassenstartplatz befindet sich ein Wanderweg, weshalb an diesem Startplatz mit Hilfe eines Startleiters gestartet werden darf. Dieser wird von den anwesenden Piloten bestimmt und muss sicher stellen, dass kein Dritter im Start- und Abflugbereich gefährdet wird.

Nützliche Wetterstationen am Gipfel:
Windmessstationen direkt am Mast der Gipfelstation: Lawinenwarndienst
Wetterstation direkt am Terassenstartplatz: ODV-Holfuy


Startplatz Geißfuß


Nur für Gleitschirmflieger zugelassen. Der Startplatz ist ein steiler abfallender Grashang.

Höhe: 1980 m über NN
Startrichtung: Süd bis Südwest


Nur zu Fuß zu erreichen (ca. 1 h westnordwestlich der Bergstation Höfatsblick).

Startplatz Zeigersattel


Nur für Gleitschirmflieger zugelassen. Der Startplatz ist ein großer Grashang.

Höhe: 1980 m über NN
Startrichtung West bis Nord


Nur zu Fuß zu erreichen (ca. 15 min. südlich der Bergstation Höfatsblick)

Startverbot bei Weidebetrieb
. Es ist verboten nach Süden Richtung Seealpsee zu starten - Naturschutz- und Wildeinstandsgebiet!
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