Die neue Regelung hinsichtlich "Genehmigte Startberechtigung eines Tandem-Piloten" im Nebelhorn-Gipfelbereich (hiervon ist der Startplatz am Edmund-Probst-Haus nicht betroffen) wurde nun mit Schreiben vom 31.01.2008 vom DHV genehmigt. Somit tritt die neue Regelung ab 01. Februar 2008 in Kraft.
Eine zusätzliche DHV-Anmerkung:
Laut DHV-Schreiben vom 29.09.2005 mit Wirkung zum 01.01.2006 dürfen nur Tandempiloten starten, welche ausreichende Erfahrung und sicheres Handling vorweisen können. Es darf nur bei stabilen Windverhältnissen zwischen 5 – 15 km/h und in Startrichtung 200° ± 20° gestartet werden. Bei unsicheren Boden- oder Witterungsverhältnissen besteht Startverbot.
Um nun zukünftig eine Startberechtigung zum Tandemstart im Nebelhorn-Gipfelbereich zu erhalten, ist folgende Regelung einzuhalten:
• Voraus gehende 2-Jährige Tandemflugpraxis.
• Mittels Flugbuch nachweisbar 60 Tandemflüge innerhalb von 2 Jahren mit Datum und Unterschrift, bestätigt vom Passagier.
• Von diesen 60 Tandemflüge müssen mindestens 30 Flüge vom Nebelhorn-Probst-Haus erfolgen (Start-Eintrag im Flugbuch).
• Der Tandem-Pilot muß beim "Oberstdorfer Drachen- und Gleitschirmflieger e.V.", welcher als Fluggeländehalter fungiert, Mitglied sein.
• Eignungstest vor Ort durch einen Sicherheitsbeauftragten des DHV/ODV im Nebelhorn-Gipfelbereich.
Hierbei wird der Schwerpunkt auf folgende Handlung gelegt:
> Erklärung hinsichtlich Kenntnis der Startbedingungen.
> Erklärung hinsichtlich Beurteilung der Startverhältnisse.
> Sicherer Tandemstart im Nebelhorn-Gipfelbereich.
Erst dann erhält der Tandem-Pilot die Bestätigung durch den ODV, um zukünftig im Nebelhorn-Gipfel-Bereich startberechtigt zu sein. Bei Zuwiderhandlungen oder grob fahrlässigem Verhalten kann die Startberechtigung jederzeit zurück gezogen werden. Weiters möchten wir darauf hinweisen, daß für nicht berechtigte Tandem-Piloten kein Versicherungsschutz besteht.
Die Überprüfung erfolgt kostenlos.
Der Antrag erfolgt mit einer formlosen Willenserklärung an den ODV (Oberstdorfer Drachen- und Gleitschirmflieger e.V.) per Email oder Brief (Adressen siehe unten). Hierbei sind zugleich auch die Adressen (Post- und Email-Adresse) und Telefon-Nr. des betreffenden Antragstellers an den ODV mitzuteilen.
Der Antragsteller weißt uns die Anforderungen nach und stellt uns zur Einsichtnahme die vom Fluggast unterzeichneten Flugprotokolle zur Verfügung. Diese werden dem Antragsteller umgehend wieder zurück gesandt. Nach Abhandlung der Erfordernisse wird in Absprache mit dem Antragsteller (der ODV meldet sich) der Eignungstest festgelegt. Sollte sich bei der Überprüfung ein unsicheres bzw ungenügendes Vorbereiten, Start- und Schirmhandling zeigen, wird der Antragsteller zur nicht vollziehbaren Startgenehmigung im Nebelhorngipfelbereich entsprechend informiert. Ansonsten erhält der Antragsteller eine schriftliche Zulassungsbestätigung.
Schriftliche Anträge sind zu stellen an:
Oberstdorfer Drachen- und Gleitschirmflieger e.V.
Postfach 11 12
87551 Oberstdorf
Zuständige Sicherheitsbeauftragte:
Rainer Scheltdorf
Klaus Eberle
email: info@odv-allgaeu.de
ab 9.00 Uhr in der Turnhalle der Hauptschule Oberstdorf
Am 25.02. um 20 Uhr im Haus Oberstdorf
Termin wetterabhängig 04. oder 05.02.