Die Startplätze am Nebelhorn kennzeichnen sich durch alpines Gelände mit entsprechenden Gefahren aus. Auf Grund der geringen Startplatzmöglichkeiten gilt bei Flugbetrieb folgende Regel: Pilot macht sich vor dem Auslegen des Schirms komplett startklar und bereitet erst dann seinen Schirm vor.
Grundsätzliches Startverbot im Nebelhorngebiet besteht bei Hubschraubereinsätzen, bei Skibetrieb auf den Skipisten und aus eingezäunten Flächen.
Durch den Bau einer Halfpipe ist der Abflugbereich am Startplatz Höfatsblick etwas eingeschränkt. Insbesondere bei wenig Wind und verlängertem Startlauf muss der Pilot eine sicher Abflugphase gewährleisten können, so dass eine Gefährdung des Piloten sowie Dritter ausgeschlossen werden kann. Dies gilt in besonderm Maße wenn die Halfpipe in Benutzung ist oder Maschinen im Einsatz sind. Bei Zweifeln muss auf ein Start verzichtet werden oder auf einen anderen zugelassenen Startplatz ausgewichen werden (Zeigersattel, oder vor der letzten Bahnstütze).
Koordinaten: N 47° 24’ 50“ O 10° 20’ 47"
Höhe: 1921 m
Dieser alpine Startplatz (Startrichtung W [250° - 280°]) wird beidseitig von Seilbahnen begrenzt. Hinsichtlich zeitweisem Schulungsbetrieb sind die Startvorkehrungen und das Startverhalten den Umständen anzupassen.
Einlanden, Toplanding, Kunstflug und gewagte Flugmanöver sind im Startplatzbereich verboten.
Koordinaten: : N 47° 25’ 20“ O 10° 20’ 30“
Höhe: 2220 m
Zum Nebelhorngipfelbereich zählen alle Startplätze, welche mit der Gipfelbahn erreicht werden. Die Startplätze im Nebelhorngipfelbereich befinden sich in anspruchsvollem, hochalpinen Gelände mit ostseitiger Seilbahn-Gefahr sowie einem hohen Fangzaun mit Masten auf der westlichen Seite.
Achtung: Erhöhtes Unfallrisiko!
Es gilt B-Scheinpflicht für alle Piloten.
Doppelsitzerstarts sind erst startberechtigt, wenn der Pilot eine schriftliche Einweisungs-Bestätigung vorweisen kann. Diese Einweisung erfolgt vor Ort durch einen der DHV-Sicherheitsbeauftragten im ODV. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Der Gipfelbereich umfasst zwei offizielle Startplätze. Der Gipfelstartplatz (Startrichtung SSO – SW [160° - 230°]) und der Weststartplatz (Startrichtung SW – W [230° - 270°]). Der Startplatz unter der Terrasse wird nur geduldet und kann jederzeit von der Bahn geschlossen werden. Das Starten nach Osten (Startrichtung O [80° - 160°]) ist verboten und wird mit dem Entzug der Bahnkarte oder Flugverbot bestraft.
Beachtet bitte unbedingt die Fußgänger auf dem Weg unterhalb des Terrassen-Startplatzes. Wenn sich auf dem Weg jemand aufhält, darf nicht gestartet werden, bevor die Startstrecke völlig frei ist. Achtet bittet auch darauf, dass Fußgänger während des Startvorgangs hineinlaufen. Falls sich ein Unfall mit einem startenden Gleitschirmflieger und einem Fußgänger ereignet, müssen wir damit rechnen, dass dieser Startplatz geschlossen wird!
Drachenflieger bauen geländebedingt ausschließlich am Gipfelstartplatz (zugleich Drachenstartplatz) auf.
Gleitschirmflieger (B-Scheininhaber) können wahlweise alle Startplätze benützen. Einlanden, Toplanding, Kunstflug und gewagte Flugmanöver sind in den Startplatzbereichen verboten.
ab 9.00 Uhr in der Turnhalle der Hauptschule Oberstdorf
Am 25.02. um 20 Uhr im Haus Oberstdorf
Termin wetterabhängig 04. oder 05.02.