Auch das Fluggebiet Nebelhorn befindet sich direkt im Naturschutzgebiet "Allgäuer Hochalpen". Dieses Gebiet wird folgendermaßen eingegrenzt:
nördliche Begrenzung: Rubihorn - Geißhorn – Geißfuß – Gundkopf – Nebelhorngipfel,
östliche Begrenzung: Nebelhorngipfel – Gratgrenze des Nebelhorner Skigebietes – Zeiger
südliche Begrenzung: Zeiger – kompletter Schattenberggrat bis Gipfelkreuz.
Das Wildeinstandsgebiet (siehe rötlich eingefärbter Bereich entsprechend Bild „Fluginfo“) darf nur mit einem Mindesthangabstand von 100m überflogen werden.
ab 9.00 Uhr in der Turnhalle der Hauptschule Oberstdorf
Am 25.02. um 20 Uhr im Haus Oberstdorf
Termin wetterabhängig 04. oder 05.02.