Zeitbegrenztes Flugverbot:
Liebe Pilotinnen und Piloten,
bei uns, im gesamten Allgäuer Alpengebiet, ist der Steinadler wieder heimisch geworden, seit er bis 1961 als ausgestorben galt. Dies auch auf Grund intensiver Schutz-Bemühungen und -Vorschriften (Steinadler sind ganzjährig geschützt) sowie Ausweisung des Naturschutzgebietes "Allgäuer Alpen". So hat sich die Steinadler-Population soweit eingelebt, daß deren Anzahl inzwischen durch ihr Nahrungsangebot reguliert wird.
Die Steinadlerbrutzeit beginnt in der Regel März (April). Nach 3 - 3,5 Monaten fliegt der Jungadler aus und darf dann noch ca. 1 Jahr im Eltern-Revier jagen. Dann muß der erwachsene Greifvogel ein eigenes Revier suchen, bevor er mit ca. 7 Jahren geschlechtsreif wird.
Der Steinadler ist ein Fluchtvogel. Das heißt, er flieht bei größeren Störungen. Und es kommt dann des öfteren vor, daß er auch nicht mehr zurück kommt (auch wenn er Junge im Horst hat).
Andererseits gibt es Berichte, welche glaubhaft darlegen, das Adler auch Gleitschirme (die Kappe) attackieren oder sich in deren Leinen verfangen. Dieses Verhalten hat mit Angriff gegen den Drachen- oder Gleitschirmflieger nichts zu tun. Es gibt im Leben des Adlers alljährlich zweiartige Zyklen, welche diese Verhaltensweisen naturgegeben bewirken. Zum Ersten ist es in der Balz (Januar -März), bei welcher in grober Weise mittels Scheinangriffe männliche Konkurrenten vertrieben werden und zum Zweiten ist es, wenn einjährige Jungadler das Elterngebiet zwangsweise verlassen müssen. In beiden Fällen kann der sein Revier verteidigende Adler in seiner Rage auch auf andere fliegende Luftraumgenossen los gehen (und dies auch wenn es ein friedfertiger freundlicher happy Gleitschirmflieger ist).
Liebe Strecken-Pilotinnen und -Piloten,
in der alljährlichen Steinadlerbrutzeit gibt es in unserem Fluggebiet dadurch auch Flugeinschränkungen für alle Streckenpiloten. Bitte haltet die Mindestabstände beim evtl. Überfliegen der Horstgebiete ein bzw. meidet diese. Grundregel: Dann immer mindestens 100 Meter über Grat fliegen (und nie am Hang fliegen)!
Nachstehend sieht man in der Tabelle Beispiele, wie diese Mindestabstände zu tätigen sind. Herausgeber "Bayerischer Landesbund für Vogelschutz".
Der tatsächliche aktuelle Stand wird immer auf der Seite "News" den Streckenpiloten zur Info mitgeteilt (Siehe evtl. auch rechte Spalte).
Steinadler-Revier | Stand | Aktueller Status | Mindestüberflughöhen | Bemerkungen |
D1-ES (Nagelfluhkette) | 11.04.2012 | brütet! | 1850 m NN = ca. 100m über Gratniveau fliegen | Falls die Mindest-Flughöhe nicht eingehalten werden kann, bitte auf Streckenflug Hochgrat –Steineberg vorläufig verzichten! |
D4-BA (Himmelschrofen) | 11.04.2012 | brütet! | 1950 m NN = nicht unter Gratniveau Himmelschrofenzug fliegen! |
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D6-OT (Oytal) | 11.04.2012 | brütet! | 1850 m NN | Bitte nicht unter Gratniveau fliegen |
D9-GB (Giebel) | 11.04.2012 | brütet! | 2050 m NN = ca. 100m über Gratniveau Bergächtle/ Giebel-Höhenzug fliegen! | Info bitte auch für Startplätze im Thannheimertal weiterleiten |
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(Live Charts)
Unsere ODV-Windmessanlage am Probsthaus hat wiedermal einen wetterbedingten Knacks!