Flugverbotszonen

 

Ganzjähriges Flugverbot besteht:
Für die ganzseitige Südflanke unterhalb der gesamten Gratlänge des Schattenberges

Zeitbegrenztes Flugverbot:
Vom 15. September bis 10. Oktober besteht für den gesamten Kegelkopfbereich Flugverbot.
Vom 01. November bis 30. April für die Südflanke unterhalb der gesamten Gratlänge vom Riffenkopf (Gipfelkreuz) bis Hahnenkopf (auf halbem Weg vom Riffenkopf zur Höfats).


Zeitbegrenzte Flugverbote

Steinadler Horste

Die Steinadler beginnen wieder mit ihrem Horstbau. Deshalb werde Streckenflieger angewiesen, die ausgewiesenen Gebiete nur mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand zu überfliegen oder ganz zu meiden.

Horsttabelle 2010 (Stand 22.04.09):

Steinadler-Revier

Aktueller Status

Mindestüberflughöhen

Bemerkung

D9-GB

(Bergächtle / Giebel)

Brutbeginn

2050 m NN= ca. 100m über Gratniveau Bergächtle/ Giebel-Höhenzug fliegen!

Info auch für Startplätze im Thannheimertal

Livecam Nebelhorn Gipfel

 

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