Acrofliegen wird auch in unseren Fluggebiet immer öfter praktiziert. Der ODV hat deshalb folgende Regelung getroffen. Alle Acromanöver müssen mindestens 300 m über Grund beendet sein. Die Einrichtung spezieller Acro-Korridore wird evtl. in der Zukunft erfolgen.
Die neueste Änderung der FBO bezüglich Kunstflug lautet:
Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 135 Grad um die Quer- oder Längsachse sind Kunstflug.
Mit der Änderung der FBO können zukünftig mehr als 90% aller Acro-Figuren bis zu einer
Neigung von 135 Grad legal geflogen werden (Acrofliegen). Die Änderung der FBO erlaubt
damit eine zeitnahe und praktikable Lösung des Wunsches nach legalem Acrofliegen im Sinne der Piloten. Das LBA hat gegen diese Änderung keinen Einwand erhoben.
Wir empfehlen den Piloten hierfür den Luftraum südlich der Ortschaft über den Wiesen zu nutzen. Dabei ist die Stärke des Talwindes zu beachten, um noch den Landeplatz zu erreichen.
ab 9.00 Uhr in der Turnhalle der Hauptschule Oberstdorf
Am 25.02. um 20 Uhr im Haus Oberstdorf
Termin wetterabhängig 04. oder 05.02.